Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V.

Unser Gesundheitssystem setzt falsche Anreize. Wir wollen erreichen, dass medizinische Versorgung wieder dem Bedarf folgt und nach Nutzen statt nach Kosten organisiert ist. Für jede dringliche Überweisung soll ein passender Termin beim Facharzt zur Verfügung stehen. Welche Ergebnisse dieser Termin für Sie erbracht hat, soll Ihnen verständlich vermittelt werden. 

Dies umzusetzen, benötigt zusätzliches Geld. Der gemeinnützige Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V. finanziert diesen Bedarf. 

Helfen Sie mit, dass Medizin in unserer Region wieder nach größtmöglichem Nutzen organisiert wird, die Terminvergabe nach gerechten Kriterien erfolgt und nicht weiter nur der Kostendruck die medizinische Versorgung bestimmt. 

 Förderverein Patientenwohl e.V. - was machen wir? 

Der Förderverein Patientenwohl e.V. finanziert aus dem Vereinsvermögen die Zusatzvergütung für einen Termin der Sicherstellungsbörse. Diese ist unser Instrument zur Vergabe von Facharztterminen nach bescheinigter Dringlichkeit. Je Termin wird eine zusätzliche Vergütung gezahlt, wenn der Termin medizinisch notwendig, dringend und mit hohem Nutzen verbunden ist. 

Nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip zahlt der Förderverein Patientenwohl e.V. für die Leistung der Sicherstellungsbörse, wenn trotz Kontaktaufnahme: 

  • die zuständige Krankenkasse 
  • der Arbeitgeber/ Träger von Sozialleistungen der Grundsicherung 
  • ein Familienangehöriger des Bedürftigen 

nicht die zusätzliche Vergütung für die medizinische Versorgung zahlen kann. Wir leisten direkt und unbürokratisch. Hierfür müssen Sie Ihr Einverständnis erklären und Ihren Anspruch auf Erstattung durch die Krankenkasse an uns abtreten. Welche Schritte nötig sind, erfahren Sie hier Ablauf

Förderverein Patientenwohl - wer sind wir? 

Der Förderverein Patientenwohl e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der am 24.01.2025 in Borken gegründet wurde. 

Vereinsvorstand sind Herr Werner Terlohr, ehemals Vorstandsvorsitzender der Vereinigten IKK (Vorsitzender), Frau Dr. Laura Dalhaus, Hausärztin in Borken (zweite Vorsitzende) und Herr Dr. Dr. Heinz Giesen, Hausarzt in Ahaus und Münster (Schatzmeister; zuständig für die Stadt Münster). 

Gründungsmitglieder sind neben den o.g. Vorstandsmitgliedern Frau Christiane Almering, Münster (zuständig für die Geschäftsstelle), Herr Dr. Sebastian Gesenhues, Hausarzt in Ochtrup (zuständig für den Kreis Steinfurt), Hr. Dr. Markus Wenning, Geschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hr. Dr. Lukas Weß, Gynäkologe und in Weiterbildung zum Hausarzt in Nottuln (zuständig für den Kreis Coesfeld), Herr Dr. Akin Yilmaz-Neuhaus, Hausarzt in Ahaus (zuständig für den Kreis Borken). 

Die Satzung unseres Vereins finden Sie hier

 

 

Fördermitglied werden

Der Vereinsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120 Euro/ Jahr. Mit diesen Beiträgen wird der Zweck des Vereins umgesetzt. 

Unsere Ziele: Wir wollen 1.000 Fördermitglieder im Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V. bis zum Ende des Jahres 2025 gewonnen haben. 

Haben wir dieses Ziel erreicht, wollen wir bis zum Ende des Jahres 2026 mit über 5.000 Fördermitgliedern in der Region zu einem wichtigen Förderer der Bürgergesundheit werden. Langfristig soll der Verein in eine Stiftung überführt werden. 

Unsere Arbeit soll auf Schulen und Erkrankungen mit Leistungen, die durch verschiedene Sozialgesetzbücher finanziert werden, ausgeweitet werden. 

Schulen, die an Gesundheitsunterricht durch Ärzte interessiert sind, können sich gerne bereits jetzt an die Geschäftsstelle wenden. 

Spenden

Über den Mitgliedsbeitrag als Fördermitglied hinaus können Sie steuerlich absetzungsfähige Einzelspenden leisten. Mit dem seit dem 02.04.2025 vorliegenden Schreiben des Finanzamts ist dies rechtlich abgesichert. Die Spendenquittung wird automatisiert erzeugt und digital versendet, wenn der Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Sie können entscheiden, ob Ihre Spende anonym oder unter Nennung Ihres Namens geführt werden soll. Bitte geben Sie dazu bei der Überweisung "Namennennung" an. Falls ein Hinweis fehlt, werden Sie nicht namentlich genannt werden. 

Spenden an den Verein werden ab einer Höhe von 1.000 Euro öffentlich bekannt gegeben, wenn Sie der Veröffentlichung zugestimmt haben.

 

Unser Spendenkonto:
Volksbank Gronau-Ahaus eG
IBAN: DE31 4016 4024 0608 4903 00
BIC: GENO DEM1 GRN

 

Zweck Ihrer Einzelspende: Sie können für einen offenen Einzelfall oder für die Förderzwecke des Vereins spenden.

 

 

Bisher geleistete Einzelspenden 

  1. 15.04.2025: 5.000 Euro, Praxis Dr. Dr. Heinz Giesen & Kolleginnen, www.zum.care; 
    Zweck der Spende: Sicherstellungsbörse für Mitarbeiter & Patienten der Praxis 
  2. 15.04.2025: 1.000 Euro, Medcoo MVZ GmbH, www.zum-hausarzt.de; 
    Zweck der Spende: Sicherstellungsbörse für Mitarbeiter 
  3. 15.04.2025: 4.000 Euro, Medcoo MVZ GmbH, www.zum-hausarzt.de; 
    Zweck der Spende: Sicherstellungsbörse für Patienten der Praxis 
  4. 18.05.2025: 1.000 Euro, Hr. Werner Terlohr, Vorsitzender des Vereins.

Förderung beantragen

Ihr Weg zum Termin 

So gehts: Sie vereinbaren einen Termin mit dem Hinweis "Sicherstellungsbörse" in einer der teilnehmenden Praxen und geben die notwendigen Daten (siehe unten).

Sofern Sie die Kriterien erfüllen, ist zwei Wochen später der Weg gebahnt. Ihr Termin ist vereinbart und Ihr Vorteil durch die Sicherstellungsbörse ist da! 

Wie Sie vielleicht schon selbst oder in Ihrem Umfeld erlebt haben, sind Termine beim Facharzt kaum in angemessener Zeit zu erhalten. Wir wollen dies ändern und starten mit folgenden, abschließend definierten Erkrankungen: 

- Obstruktive Schlafapnoe (ICD G47.3x) mit Arbeitsunfähigkeit: Bitte übermitteln Sie vor dem Termin Ihren Befund der Polygraphie (AHI-Wert; ODI-Wert; Befundbericht zur Validierung), die Überweisung (Foto) sowie die Erst- und letzte Folge-Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit oder bringen Sie die Unterlagen zum Termin bei den teilnehmenden Praxen mit. Ohne diese Unterlagen können die weiteren Schritte nicht eingeleitet werden.

- Dringend medizinisch notwendige Heilbehandlung und Arbeitsunfähigkeit wegen zu spätem Termin (>35 Tage) für die gebietsärztliche Beurteilung durch eine Ärztin/ einen Arzt für Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, HNO, Neurologie, Psychiatrie Orthopädie oder Rheumatologie 

- Schwere Depression und Angststörung mit Arbeitsunfähigkeit (Achtung: derzeit ausschließlich für Versicherte der IKK classic) 

Bitte prüfen Sie die notwendigen Voraussetzungen der Sicherstellungsbörse: 

Wurde eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk ausgestellt? Wir organisieren mit unserem innovativen Projekt der Sicherstellungsbörse die von Ihnen benötigte Versorgung innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Teilnahme-Erklärung und Bereitstellung der benötigten Unterlagen. 

Fehlt die Dringlichkeit auf dem Überweisungsträger? Eine Ärztin/ ein Arzt aus unserm Netzwerk bespricht mit Ihnen die Dringlichkeit. Sie erhalten einen Termin innerhalb von zwei Tagen in einer unserer Netzwerk-Praxen nachdem Sie die Überweisung und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Hierzu können Sie einen Termin in der Netzwerk-Praxis vereinbaren. Bringen Sie dazu alle oben genannten Unterlagen mit. 

Über uns

Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V - was wollen wir?

Die medizinische Versorgung im Westmünsterland ist in ihren bisher gewohnten Strukturen bedroht. Für haus- und gebietsärztliche Facharztpraxen ist die kostendeckende Versorgung von chronisch kranken GKV-Patienten oder Patienten "außerhalb der Norm", die einen höheren Versorgungsbedarf haben, nicht mehr gegeben. Grund hierfür ist das derzeitige Honorierungssystem ärztlicher Leistung. Weitere Hintergrundinformation erhalten Sie auf dem Kanal von Fr. Dr. Laura Dalhaus.

Wir wollen, dass es für freiberuflich tätige Ärzte und Apotheker in ihren Praxen und Einrichtungen finanziell attraktiver ist, Bürger mit lebensbedrohlicher oder schwerer Erkrankung zu behandeln, statt Privatpatienten zu bevorzugen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ohne medizinischen Nutzen als Selbstzahler-Leistung anzubieten.

Damit werden zukünftig wieder jene Patienten (gesetzlich und privat versichert) zuerst ihren Termin erhalten, deren Krankheitsbild dringlich und schwerwiegend ist. Nicht schwerwiegende Erkrankungen sollen zügig, bevorzugt durch nicht-ärztliches Personal und mit "lehrenden" Informationsmaterial versorgt werden. Hierfür arbeiten wir nach dem Konzept der Team-Praxis. Die hohen Ausgaben im Gesundheitswesen werden mit der Überweisung des Hausarztes zukünftig nach Nutzen priorisiert und für Kosten-sparende Prävention und Gesundheitsbildung investiert werden.

Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V - so erreichen Sie uns:

Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V.
c/o ZUM Hausarzt-Praxis Wüllen Dres. Giesen, Paar & Vöcking der Medcoo MVZ GmbH
Grüner Weg 2, 48683 Ahaus
Tel.: +49 (0)2561 98680, Fax: +49 (0)2561 98681
Web: www.patientenwohl.eu, Email: info@patientenwohl.eu

Unser Spendenkonto:

Volksbank Gronau-Ahaus eG
IBAN: DE31 4016 4024 0608 4903 00
BIC: GENO DEM1 GRN

Vorstand:

Herr Werner Terlohr, Vorsitzender
Dr. Laura Dalhaus, zweiter Vorsitzender (geschäftsführend)
Dr. Dr. Heinz Giesen, Schatzmeister

Download

Sie können die nachfolgenden Formulare auch per Email unter info@patientenwohl.eu anfordern:

Beitrittsformular Förderverein
Spendenerklärung Förderverein
Satzung

geförderte Fälle

Unser Förderverein hat bisher nachfolgend dargestellte Einsparungen bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitgeber und Krankenkassen) erreicht. Alle Fälle sind anonymisiert dargestellt. Für jeden Fall hatten wir die Kostenübernahme bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber des Patienten beantragt. 

Welche Krankenkassen und Arbeitgeber bisher schon die Kostenübernahme abgelehnt oder erklärt haben, haben wir aus Gründen der Transparenz unseres Handelns für Sie aufgelistet: 

Arbeitgeber, die die Kostenübernahme für ihre Mitarbeiter bisher abgelehnt haben

fördernden Arbeitgeber

Übersicht der Krankenkassen

 Die Namen werden kontinuierlich ergänzt werden.

 

Beantragte Fälle

Folgende Anträge an den Förderverein sind noch nicht vollständig finanziert: 

Fall 1: Alter: 45; männlich, Schlafapnoe-Syndrom, Situation: Arbeitslos nach 12 Monaten unzureichender schlafmedizinischer Versorgung, weiterhin arbeitsunfähig bis zur stabilen Therapie; Kostenprognose 2.100 Euro; Antrag KK gestellt: AOK Nordwest; Antrag Arbeitgeber gestellt: Arbeitsagentur; Frist: 20.04.2025. 

» Einzelspende

 

Team

Der gewählte Vorstand des Fördervereins besteht aus drei Gründungsmitgliedern.

Werner Terlohr, Vorsitzender

Dr. Laura Dalhaus, zweite Vorsitzende (geschäftsführend)

Dr. Dr. Heinz Giesen, Schatzmeister

Gründungsmitglieder

sind neben den o.g. Vorstandsmitgliedern Frau Christiane Almering, Münster (zuständig für die Geschäftsstelle), Herr Dr. Sebastian Gesenhues, Hausarzt in Ochtrup (zuständig für den Kreis Steinfurt), Hr. Dr. Markus Wenning, Geschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hr. Dr. Lukas Weß, Gynäkologe und in Weiterbildung zum Hausarzt in Nottuln (zuständig für den Kreis Coesfeld), Herr Dr. Akin Yilmaz-Neuhaus, Hausarzt in Ahaus (zuständig für den Kreis Borken).

Arbeitgeber, die eine Förderung trotz Nutzenprognose abgelehnt haben

Hier werden zukünftig die entsprechenden Arbeitgeber genannt.





Arbeitgeber, die die fehlenden Kosten für Ihre Mitarbeiter übernommen haben

Hier werden zukünftig die entsprechenden Arbeitgeber genannt.





Krankenkassen, die eine Kostenübernahme im Einzelfall genehmigt (grün) oder trotz Nutzenprognose abgelehnt (rot) haben bzw. angefragt wurden (gelb)

Hier werden zukünftig die Krankenkassen und ihre Antworten auf die Anträge zur Kostenübernahme genannt.





Ablauf

Um einen Termin über die Sicherstellungsbörse zu erhalten, müssen Sie die Einverständnis- und Abtretungserklärung unterzeichnen. Folgende Daten müssen zur Registrierung auf der Sicherstellungsbörse vollständig hinterlegt worden sein: 

1) Mailadresse Registrierung 

2) Personen-identifizierende Daten (Personalausweis) 

3) Krankenversicherung (eGK/ PKV-Daten) 

4) Kontaktdaten 

5) Beruf 

6) Arbeitgeber 

7) Bruttolohn (belegt über aktuelle Lohnabrechnung) 

8) Überweisungsschein (belegt über Foto der Überweisung) 

9) Dringlichkeit der Überweisung (bestätigt vom überweisenden Arzt) 

10) Termin der Regelversorgung (belegt über Termin-Nachricht 116117.de) 

 

Wir benötigen diese Daten, um 

a) Sie im digitalen System der Sicherstellungsbörse anzulegen (Nr. 1 bis 4), 

b) Das Nutzenpotenzial durch die Sicherstellungsbörse zu berechnen (Nr. 5-7) 

c) einen Beleg dafür vorlegen zu können, dass Ihre dringliche medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet ist (Nr. 8 bis 10), 

 

Wir verarbeiten diese Daten und erstellen für Sie folgende Information/ Anträge: 

A) Kostenprognose über die Sicherstellungsbörse 

B) Nutzenprognose durch Vermittlung über die Sicherstellungsbörse 

C) Antrag auf Kostenübernahme im Einzelfall durch Ihre Krankenversicherung aufgrund der von Ihnen autorisierten Abtretungserklärung (Link Dokument). 

D) Schreiben an Ihren Arbeitgeber für den Falle der Förderung durch den Förderverein Patientenwohl Westmünsterland e.V. (Link Dokument) 

 

Ihre Krankenkasse hat gemäß §13 Abs. 3a SGB V drei Wochen Zeit, den Antrag auf Kostenübernahme zu genehmigen oder abzulehnen. 

Wenn die Antwort vorliegt, werden wir Ihre Krankenkasse entsprechend auf der Kostenträgerliste kennzeichnen. 

 

Service der Sicherstellungsbörse 

Damit durch das Antragsverfahren keine unnötige Zeit verstreicht, tritt der Förderverein in Ihr Kostenrisiko ein. Der Prozess der Datenverarbeitung ist nun wie folgt: 

1) Fallvorbereitung 

Ein Mitarbeitender der kooperierenden Praxis erstellt einen vorläufigen termin.ident.QR-Code, der die zu erbringende Leistung eindeutig identifiziert. In diesem QR-Code ist auch Ihre persönliche Identifikationsnummer für den Service der Sicherstellungsbörse 

gespeichert. Der Termin kann damit nicht durch eine andere Person als Sie selbst wahrgenommen werden. 

Darüber hinaus werden mit dem termin.ident.QR-Code folgende Daten verknüpft: 

- Termin.ident-Nummer 

- Foto der mit Angabe der Termin.ident-Nummer ausgestellten Überweisung 

- Letzter Arztbrief zur Diagnose auf der Überweisung 

- Ihr aktueller Medikationsplan beim Hausarzt 

- Eine Übersicht Ihrer beim Hausarzt vorliegenden Laborwerte 

- Sonstige notwendigen Informationen für den Termin 

 

2) Terminanfrage beim kooperierenden Facharzt 

Je Region (Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Stadt Münster) wird mindestens ein Leistungserbringer für einen Termin zur Abgabe eines Terminangebots durch die Sicherstellungsbörse angefragt. Diese Leistungserbringer werden per KIM (sichere Kommunikationsplattform der Telematik-Infrastruktur) durch Ihren Hausarzt kontaktiert. 

 

3) Terminangebot der kooperierenden Fachärzte 

Sobald ein Terminangebot vorliegt, erhalten Sie dies per App oder Email. Sie können direkt zusagen oder weitere Angebote abwarten. Wenn Sie einen Termin zugesagt haben, müssen Sie uns dies per APP oder Email an termin@sicherstellungsboerse.de mitteilen. Wir erstellen daraufhin den endgültigen termin.ident.QR-Code, der für den gewählten Leistungserbringer und Sie den Behandlungsvertrag definiert, und senden Ihnen diesen per Email zu. 

 

4) Leistung im Termin der Sicherstellungsbörse 

Als Voraussetzung für die Leistungserbringung müssen Sie den termin.ident.QR-Code vorzeigen. Durch Einlesen des termin.ident.QR-Codes mit der App des behandelnden Arztes entsteht für diesen der Vergütungsanspruch und die Behandlung kann beginnen. Wenn Sie den QR-Code vergessen oder den über die Sicherstellungsbörse vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie die Kosten des Termins selbst tragen. 

 

5) Evaluation der Leistung 

Wir wollen das Angebot der Sicherstellungsbörse kontinuierlich verbessern. Bitte bewerten Sie unser Angebot daher hier (Link 5-Sterne-Logik).